Der tatsächlich vereinbarte oder ausgewiesene Zinssatz einer Anlage oder eines Kredits, ohne Berücksichtigung der Inflation. Er unterscheidet sich vom Realzins, der die tatsächliche Kaufkraftveränderung nach Abzug der Inflation abbildet.
Beispiel
Eine Anleihe mit einem Nominalzins von 5 % erwirtschaftet bei einer Inflation von 3 % effektiv nur einen Realzins von etwa 2 %.